INFO: Moderne, nachhaltige Spiele kann es nur mit und nicht gegen den Willen der Menschen im Land geben. Als einzige Bewerberregion führt Nordrhein-Westfalen am 19. April 2026 in allen am Konzept beteiligten Kommunen Ratsbürgerentscheide durch. Rund vier Millionen Menschen können dann über die Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele abstimmen, kein anderer Bewerber bezieht mehr Menschen ein. Um die Menschen in Nordrhein-Westfalen im Vorfeld des Ratsbürgerentscheids bestmöglich zu informieren und für die Spiele zu werben, startete am 19. Januar 2026, genau drei Monate vor den Ratsbürgerentscheiden, eine breit angelegte Kampagne. Damit wollen die 17 beteiligten Kommunen gemeinsam mit der Landesregierung, dem Landessportbund NRW und dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW, mit Athletinnen und Athleten sowie den Sportfachverbänden für ein positives Votum bei der Abstimmung werben. Die finale Entscheidung für eine deutsche Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele fällt am Samstag, 26. September 2026, im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des DOSB.
Ratsbürgerentscheide am 19. April 2026
Am 19. April 2026 können die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Kommunen über die Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele in den Jahren 2036, 2040 oder 2044 abstimmen. Grundlage dafür sind sogenannte Ratsbürgerentscheide, eine Form der direkten Demokratie, bei der die Entscheidung über eine konkrete Frage vom Stadtrat an die Bevölkerung übertragen wird (§ 26 Gemeindeordnung NRW). Die Abstimmung erfolgt über eine Ja-/Nein-Frage, beispielsweise: „Sind Sie dafür, dass sich die Stadt N.N. an der gemeinsamen Bewerbung der Region Rhein/Ruhr um die Olympischen und Paralympischen Spiele im Jahr 2036, 2040 oder 2044 beteiligt?“.
Abstimmungsberechtigt sind alle EU-Bürgerinnen und -bürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in einer der teilnehmenden Gemeinden wohnen. Die Abstimmungen werden ausschließlich per Brief durchgeführt. Damit das Ergebnis gültig ist, muss eine Mindestbeteiligung erreicht werden. In Städten mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gilt ein sogenanntes Abstimmungsquorum von 10 Prozent. Dies bedeutet, dass die Frage nur dann wirksam im Sinne der Mehrheit der gültigen Stimmen entschieden ist, wenn diese Mehrheit zugleich auch mindestens 10 Prozent der Bürger der Gemeinde entspricht. In kleineren Kommunen liegt das Abstimmungsquorum bei bis zu 20 Prozent. Entscheidet sich die Mehrheit der gültigen Stimmen für „Ja“ oder „Nein“ und wird das Abstimmungsquorum erreicht, ist das Ergebnis bindend.
Abstimmen können die Menschen aus dem teilnehmenden Gemeinden Aachen, Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Herten, Köln, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Monheim am Rhein, Oberhausen, Pulheim, Recklinghausen und Wuppertal. (Quelle: Staatskanzlei NRW)
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Sportseelsorge: Die deutsche Olympiamannschaft wird seit mehr als 50 Jahren bei Sommer- und Winterspielen von einem ökumenischen Seelsorgeteam begleitet. Die Seelsorger bieten den Athleten, Trainern und Betreuern Gesprächsmöglichkeiten und Gottesdienstbesuche an. Auch bei den Paralympischen Spielen stellen die beiden großen Kirchen ein Seelsorgeteam, das den Sportlern mit Behinderung zur Seite steht. Bei den Universiaden, den Weltsportspielen der Studenten, reisen meist ebenfalls Seelsorger mit. Angebote der der Olympiaseelsorge richten sich an Sportlerinnen und Sportler, ihre Angehörigen und auch an mitgereiste Fans. Erstmals betreuten Olympiapfarrer bei den Winterspielen 1972 in Sapporo/Japan die deutschen Athleten.
Seit 2018 betreut auf katholischer Seite die Seelsorgerin Elisabeth Keilmann aus Bochum die Sportler. Sie ist Sport- und Olympiaseelsorgerin der Deutschen Bischofskonferenz und zugleich Geistliche Beirätin des katholischen DJK-Sportverbands, in dem rund 500.000 Mitglieder in mehr als 1.100 DJK-Vereinen sportlich aktiv sind. Als Mitglied des Präsidiums vertritt sie die DJK im Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Elisabeth Keilmann, seit 1997 Pastoralreferentin im Bistum Essen und als Vertreterin des Bistums Essen im Arbeitsbereich „Kirche und Sport“ der Deutschen Bischofskonferenz tätig, ist seit 1997 als Vertreterin des Bistums Essen im Arbeitsbereich „Kirche und Sport“ der Deutschen Bischofskonferenz aktiv. Seit 2006 ist auf evangelischer Seite Pfarrer Thomas Weber aus Gevelsberg im Olympiaeinsatz.
Kontakt: Elisabeth Keilmann, Geistliche Bundesbeirätin im DJK-Sportverband, DJK-Sportverband e.V., Zum Stadtbad 31, 40764 Langenfeld, Tel. 02173 / 33668-12, E-Mail: keilmann@djk.de. DJK-Sportverband e.V., Zum Stadtbad 31, 40764 Langenfeld/Rheinland, Tel. 02173/33668-0, Fax 02173 / 33668-68, Email: info@djk.de, Internet: www.djk.de
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