Frauen KÖNNEN den Fragebogen beantworten, Männer MÜSSEN. Wer den Fragebogen ignoriert, ihn nicht fristgerecht ausfüllt oder falsche Angaben macht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro . Neben Angaben zu Größe, Gewicht, Fitnesszustand, bisherige Ausbildung und vorhandene Führerscheinklassen wird auch abgefragt, wie groß das Interesse bzw. die Bereitschaft ist, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten. Die Antwortskala reicht dabei von 0 (kein Interesse) bis 10 (sehr großes Interesse). Die Befragten können außerdem angeben, für welchen Bereich der Bundeswehr sie sich einen Einsatz vorstellen können – etwa Heer, Luftwaffe, Marine, Cyber- und Informationsraum oder Unterstützungsbereich (Sanitätsdienst, Logistik).
Fragebogen mit Fallstricken
Aber aufgepasst: Wie das Online-Portal Telepolis meldet, lauern im Fragebogen durchaus Fallstricke. Wer zum Beispiel sichergehen will, dass die Bundeswehr von weiteren Kontaktversuchen Abstand nimmt, sollte bei der Frage nach dem eigenen Interesse/der Bereitschaft zum Wehrdienst keine andere Antwort außer „Null“ geben. Telepolis schreibt dazu : „Wird die Ziffer 0 angekreuzt, wird der Fragebogen »an der Stelle beendet und müsste nur noch abgeschickt werden«. Bei 1 bis 10 »wird nun gebeten, zum Zweck der schnellen Kontaktaufnahme zwischen Personalgewinnung und Interessent eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer anzugeben.« Dies ist dann eine Pflichtangabe. Mit anderen Worten: Nur, wer auf einer Skala von 0 bis 10 klar mit 0 angibt, dass er kein Interesse am Wehrdienst hat, muss die folgenden Fragen nicht mehr beantworten und keine weiteren Kontaktdaten hinterlassen.“ Noch mehr Infos zum Fragebogen hier und hier
Kirchenrat Stefan Niewöhner von der Evangelischen Kirche im Rheinland rechnet aufgrund der Fragebogen-Verschickung mit einem steigenden Beratungsbedarf auf Seiten der Empfänger, denn „damit sind junge Menschen ganz unmittelbar mit der Frage konfrontiert, ob sie sich einen Dienst in der Bundeswehr vorstellen können oder nicht. Sie können diesem Thema nicht aus dem Weg gehen.“ Doch nicht nur die jungen Leute hätten Fragen – auch kirchliche Mitarbeiter wie Religionslehrer oder Pädagogen, die täglich mit jungen Menschen arbeiten, wünschten sich mehr Informationen zum Themenkreis Bundeswehr und Wehrdienst, so Niewöhner weiter.
Für sie hat die rheinische Kirche zusammen mit ihrem Amt für Jugendarbeit entsprechende Info-Materialien und Schulungen zusammenstellen. Darüber hinaus fragt die Landeskirche ab, wer sich in einem etwa 25stündigen Online-Kurs mit verschiedenen Modulen zu einem Berater/Beraterin ausbilden lassen möchte, um den jungen Menschen auf der Suche nach Antworten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Kirchenrat Niewöhner wünscht sich, dass diese Berater*innen mindestens einen Beratungsfall pro Monat übernehmen können. Bei der Auswahl der Interessenten hat er klare Vorstellungen: „Wer keine Erfahrung mit Beratung hat und auf mich den Eindruck macht, dass es ihm nicht gelingt, ergebnisoffen zu beraten, den können wir leider nicht gebrauchen.“
Beratung ist „ergebnisoffen“
Damit zielt Niewöhner auf das Herz und Selbstverständnis der evangelischen Beratung ab und meint damit, „dass wir die Ratsuchenden nicht dazu DRÄNGEN, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen, sondern dass wir mit ihnen ins Gespräch gehen. Sie bestimmen das Thema. Wenn sich jemand meldet, der sagt: »Ich bin noch nicht entschieden, ob ich mir vorstellen kann, den Kriegsdienst zu verweigern oder nicht«, dann fragen wir nach den Gründen, die nach seinem Dafürhalten für militärische Intervention sprechen, die gegen militärische Intervention sprechen, und wir versuchen mit ihm herauszufinden, was sein Gewissen ihm sagt.“
Denn das allein ist entscheidend, erklärt Stefan Niewöhner. Das Grundgesetz sagt in Artikel 4, Absatz 3 eindeutig, „dass eben nur aus Gewissensgründen der Kriegsdienst verweigert werden kann, dass weder politische noch weltanschauliche oder philosophische Gründe oder die Ablehnung von Krieg allgemein als Gründe anerkannt werden, sondern es muss deutlich werden, dass es eben Gewissengründe sind.“
Erste Anlaufstelle für Ratsuchende in Sachen Wehrdienst ist die Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden – kurz: EAK. Sie bietet auf ihrer Internetseite Informationen und ein Kontaktformular an, mit dem Betroffene ihren Beratungsbedarf anmelden können. Anhand ihrer Postleitzahl werden die Ratsuchenden dann weitervermittelt an einen Berater aus ihrer Region. Alles weitere passiert dann über Telefon, Mail und Videokonferenzen.
Wer sich bereits sicher ist und Hilfe für seinen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung braucht, kann sich auch an die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK) wenden (https://dfg-vk.de/ ). Medienberichten zufolge ist die Zahl der entsprechenden Anträge im vergangenen Jahr (2025) um über 70% auf fast 4.000 gestiegen. Das sind mehr als zehn Mal so viele wie noch 2021.
- Ev.Kirche berät zum Wehrdienst

