„Christkinder“ feiern Geburtstag mit Jesus

von Inge Wollschläger

Sonntag, 22.12.2024

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"Christkinder" - so nennt man scherzhaft die Menschen, die am 24.12. und damit am selben Tag Geburtstag feiern wie Jesus. (Foto: Pixabay)

Ein schöner Spruch zu Weihnachten lautet: „Mach´s wie Gott – werde Mensch“. Und es gibt Menschen, die zu Weihnachten von sich sagen können: „Ich mach´s wie Jesus: Ich feier Geburtstag“. Allein in NRW haben über 35.000 Menschen am 24. Dezember Geburtstag.

Laut dem Landesamt für Statistik in NRW kommen jedes Jahr im Schnitt über 300 neue „Christkinder“ hinzu. Wie viele es bundesweit sind, wurde bisher nicht statistisch erfasst. Sicher ist dagegen, dass auch viele Prominente am Heiligen Abend geboren wurden. Das gilt z.B. für die US-Schauspielerin Ava Gardner und den Popsänger Ricky Martin, aber auch für den „Motörhead“-Frontmann Lemmy Kilmister und für die Kaiserin Elisabeth von Österreich-Ungarn, besser bekannt als "Sisi". Auch der ehemalige SPD-Bundesfinanzminister Hans Eichel hat am 24.12. Geburtstag, ebenso Erhard Keller, zweifacher Olympiasieger im Eisschnelllauf, die Autorin Stephenie Meyer ("Bis(s) zum Morgengrauen") und der Regisseur Michael Curtiz, der durch seinen Film "Casablanca" berühmt wurde.

Fragt man „Christkinder“ nach ihren Erfahrungen mit ihrem besonderen Geburtsdatum, dann kristallisieren sich zwei Grundlinien heraus: Die einen erzählen, dass sie vor allem in der Kindheit darunter gelitten hätten, weil ihr Ehrentag immer im Schatten von Weihnachten gestanden habe. Vor der Bescherung am Heiligen Abend sei oft noch so viel anderes zu erledigen gewesen, dass sie selbst als Geburtstagskind vernachlässigt wurden. Andere berichten vom genauen Gegenteil und einer klaren Trennung des Tages: Morgens sei ihr Geburtstag gefeiert worden und abends Weihnachten – so hätten sie zweimal an diesem Tag Geschenke bekommen.

Übrigens: Nicht nur Kinder, die am 24.12. geboren wurden, dürfen Jesus heißen. Seit 1998 ist der Name in Deutschland als männlicher Vorname offiziell zugelassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 24.11.1998 (Az. 20 W 149/98), dass der Name Jesus ein weltweit gebräuchlicher Vorname sei. Daher bestünden keine rechtlichen Bedenken gegen die Eintragung dieses Vornamens beim Standesamt.

Eine wissenschaftliche Arbeit an der Universität Leipzig ergab 1998, dass zu diesem Zeitpunkt gerade einmal 390 Menschen mit dem Namen Jesus in Deutschland lebten. Daran hat sich offenbar trotz der Frankfurter Gerichtsentscheidung nicht viel geändert. Nach Angaben der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) ist der Name hierzulande in den darauffolgenden zwölf Jahren nur viermal vergeben worden, während er z.B. in Spanien und Portugal als Allerweltsname gilt.

Sonntag, 22.12.2024