"Einheitsbuddeln": Aktion zum Feiertag am 3.Oktober
Sonntag, 04.10.2020
Nach dem Fall der Mauer 1989 war zunächst der Gedanke aufgekommen, den 9.11. zum neuen Tag der deutschen Einheit zu erklären. Doch dieses Datum war durch die Reichspogromnacht von 1938 historisch vorbelastet. Wie kam man schließlich auf den 3. Oktober?
Einerseits wurde der zeitliche Rahmen durch die sogenannten „Zwei-plus-vier-Gespräche“ gesetzt, die am 13.2.1990 am Rande der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit (KSZE) in Ottawa verabredet worden waren. In den daraufhin folgenden Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR auf der einen, sowie den alliierten Siegermächten Sowjetunion, Frankreich, USA und England auf der anderen Seite wurden die außenpolitischen Bedingungen für eine Vereinigung der beiden deutschen Staaten (u.a. Grenzfragen, Bündniszugehörigkeit, Abzug der sowjetischen Truppen) besprochen. Bis zur Unterzeichnung des „Zwei-plus-vier-Vertrages“ am 12. September 1990 in Moskau schafften es die beteiligten Regierungschefs, Außenminister und Diplomaten, alle wichtigen Fragen in Rekordtempo zu lösen.
Innenpolitisch hatten die Regierungen der beiden damals noch getrennten deutschen Staaten vor dem Hintergrund eines drohenden wirtschaftlichen und politischen Zusammenbruchs der DDR ein großes Interesse daran, die deutsche Einheit möglichst schnell umzusetzen. Bereits Anfang Juli 1990 hatten beide deshalb den 2. Dezember 1990 als Termin für eine gesamtdeutsche Wahl zum Bundestag vereinbart. Aufgrund des geltenden Wahlrechts mussten die entsprechenden Wählerverzeichnisse spätestens acht Wochen vor diesem Wahltermin fertig vorliegen. Aus dieser Vorschrift ergab sich rechnerisch der 7. Oktober 1990. Bis zu diesem Termin mussten also alle Wähler spätestens zu Bürgern des wählenden Staates gemacht werden.
Der Bundesregierung war laut damaligem Kabinettsbeschluss „jeder Beitrittstermin sinnvoll, der nach dem 2. Oktober liegt.“ Das letzte Wort hatte in der Frage die Volkskammer der DDR, die am 22. August 1990 zu einer von DDR-Ministerpräsident de Maizière beantragten Sondersitzung zusammenkam. Die Beratungen begannen um 21 Uhr, und die teils hitzig geführten Debatten dauerten bis tief in die Nacht. Erst am frühen Morgen des folgenden Tages konnte die damalige Präsidentin der Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl, um 2:30 Uhr das Abstimmungsergebnis bekanntgeben.
Von den abgegebenen 363 Stimmen war keine ungültig. Die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten (294) stimmte mit „ja“, 62 mit „nein“ und sieben enthielten sich der Stimme. Entsprechend stellte die Präsidentin Sabine Bergmann-Pohl schließlich fest: „Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990.“ So wurde das Datum zum neuen „Tag der Deutschen Einheit“. Der frühere Einheitstag, der in Erinnerung an den Volksaufstand in der DDR am 17.6.1953, immer am 17. Juni gefeiert worden war, entfiel damit.