80 Jahre Barmer Theologische Erklärung
Donnerstag, 29.05.2014
Die Barmer Theologische Erklärung gilt bis heute als eines der wichtigsten Dokumente aus der Zeit des Kirchenkampfes im nationalsozialistischen Deutschland und als wegweisendes Lehr- und Glaubenszeugnis der Kirche im 20. Jahrhundert.
Als Beschluss der ersten Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK), die vom 29. bis 31. Mai 1934 in Wuppertal-Barmen tagte, betont sie gegenüber den Anschauungen u.a. der NSDAP-nahen "Deutschen Christen" die Ausschließlichkeit der Christus-Offenbarung und der Christus-Herrschaft. An der Bekenntnissynode, die in der reformierten Kirche Barmen-Gemarke stattfand, nahmen 139 Delegierte aus 25 Landes- und Provinzialkirchen teil. Die von dem bekannten Theologen Karl Barth maßgeblich geprägte Erklärung wurde am 31. Mai 1934 einmütig angenommen und stärkte den Mut der Synode, dem herrschenden Kirchenregiment seine Legitimität abzusprechen und sich als die einzige legale Vertretung der DEK und damit als Kirche zu verstehen. Die Bekennende Kirche, die sich auf dieser Synode formierte, erhielt so ihr geistiges Widerstandszentrum.
Die Barmer Theologische Erklärung richtete sich gegen die Bedrohung der theologischen Grundlage der DEK durch die Deutschen Christen, einer Glaubensbewegung unter dem unmittelbaren Einfluss der NSDAP. Zu den Forderungen der Deutschen Christen gehörten die Verkündigung einer "heldischen Jesus-Gestalt als Grundlage eines artgemäßen Christentums“, die Abschaffung des Alten Testaments der Bibel, den Ausschluss von "Nichtariern“ aus der Kirche, den "Schutz des Volkes vor den Untüchtigen und Minderwertigen" und ein Treueeid der Pfarrer auf Adolf Hitler.
Gegen diese Entchristlichung bildeten sich bis Ende 1933 in allen Landeskirchen "Bekenntnisgemeinden“ und regionale "Bekenntnissynoden“. Zur ersten reichsweiten "Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche“ trafen sich in Wuppertal-Barmen lutherische, reformierte und unierte Christen und verabschiedeten nach hartem Ringen einstimmig die Barmer Theologische Erklärung. Sie gehört heute noch zu den Glaubensgrundsätzen vieler evangelischer Landeskirchen in Deutschland, auf die z.B. auch die Gemeindeleitungsmitglieder (Presbyter/innen) bei ihrer Einführung vereidigt werden. Das Glaubenszeugnis trug zur Gründung des Ökumenischen Rates der Kirchen 1948 bei und zur Bildung der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa 1973.
Die komplette Barmer Theologische Erklärung ist nachzulesen unter http://www.ekd.de/glauben/bekenntnisse/barmer_theologische_erklaerung.html und im Evangelischen Gesangbuch unter der Nummer 858.