Bankgebühren schmälern kirchliche Kollekten
Sonntag, 21.01.2018
Durch die Niedrigzinsphase werfen Sparguthaben derzeit kaum noch Erträge ab. Und nicht nur das. Für immer mehr Bankdienstleistungen müssen die Kunden bezahlen. Selbst für die Annahme von Münzgeld werden inzwischen Gebühren fällig.
Auch Kirchengemeinden sind von dieser Entwicklung betroffen – und das gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen gibt es kaum noch Geldinstitute, die eine gebührenfreie Kontoführung anbieten. Und zum anderen werden in vielen Banken inzwischen auch für Bareinzahlungen Gebühren erhoben. Das trifft gerade Kirchengemeinden relativ häufig, denn bei ihren Kollekten in den Sonntagsgottesdiensten kommt viel Bargeld zusammen, das dann auf Konten eingezahlt werden muss, damit es je nach Kollektenzweck weitergeleitet werden kann.
Frank Krause – im Evangelischen Kirchenkreis Hamm zuständig für Finanzfragen aus den Gemeinden – kennt das Problem mit den Kollektengeldern: "Wenn Sie da einen kleinen Eurobetrag zusammenkriegen und von dem dann schon drei Euro wieder abziehen müssen für die Bareinzahlung, bliebt da nicht mehr viel übrig." Er rate Gemeinden deshalb, zu einer Bank zu wechseln, die derartige Gebühren noch nicht erhebt. Aber seiner Beobachtung nach ist das nur eine vorübergehende Lösung, denn immer mehr Geldinstitute ziehen nach und passen ihre Gebührenordnung entsprechend an.
Früher, so Krause, seien die Kosten, die für die Banken mit der Annahme von Kleingeld verbunden waren, meist durch Quersubventionierung und die erwirtschafteten Zinsen gedeckt worden. In der aktuellen Niedrigzinsphase greift dieses Modell aber nicht mehr. Mit dem Transport der Münzen werden externe Firmen beauftragt und deren Kosten nun über entsprechende Gebühren auf die Kunden umgelegt. Als weiterer Kostentreiber entpuppt sich die "Bargeldprüfungsverordnung der Europäischen Union" aus dem Jahr 2015. Danach sind die Geldinstitute verpflichtet zu prüfen, ob das bei ihnen eingehende Hartgeld echt und unbeschädigt ist. Die hierfür nötigen Maschinen kosten nach Angaben des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes pro Stück mehrere Hunderttausend Euro.
Medienberichten zufolge machen die drei großen deutschen Bankverbände ihren jeweiligen Häusern keine einheitlichen Vorgaben, ob und in welcher Höhe Gebühren zu erheben sind. Der Finanzbeirat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sieht deshalb auch keinen Sinn darin, sich in Verhandlungen mit den Spitzenverbänden um eine bundesweit einheitliche Lösung zu bemühen. Vielversprechender seien konkrete Gespräche und Verhandlungen zwischen den Gemeinden und den jeweiligen Banken vor Ort.
Inzwischen gibt es erste Gemeinden, die auf die Gebührenentwicklung reagiert haben. Schon 2006 stellte die katholische Münster-Gemeinde in Bonn einen elektronischen Opferstock auf. Hier kann man bargeldlos per EC- oder Kreditkarte spenden. Andere Gemeinden – etwa in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau – haben auf das Modell der sogenannten Kollektenbons umgestellt. Dabei verkaufen die Gemeindebüros zum Beispiel einen Papierbogen im Gesamtwert von 30 Euro. Aus diesem Bogen lassen sich einzelne Bons mit kleineren Beträgen herauslösen, die dann in den Klingelbeutel geworfen werden können. Auf diese Weise fällt deutlich weniger Kleingeld an, und für die Käufer der Kollektenbons besteht die Möglichkeit, eine Spendenquittung über den Gesamtbetrag zu erhalten.