Der Tod löscht keine Online-Accounts

von Jasmin Kluge

Sonntag, 17.11.2019

Frau arbeitet am Notebook
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Mail-Account, Facebook-Profil, PayPal-Konto - nur wenige machen sich zu Lebzeiten Gedanken darüber, was nach ihrem Tod mit dem digitalen Erbe passieren soll.

Nur jeder dritte Bundesbürger verfasst zu Lebzeiten ein Testament, um seinen Nachlass zu regeln. Und wer es tut, denkt dabei vor allem an die Verteilung seiner materiellen Werte. Kaum im Blick ist das digitale Erbe, das heute so gut wie jeder hinterlässt.

Von der Facebook-Seite über das PayPal-Konto bis zum Mail-Account – es gibt zahlreiche Aktivitäten im Internet, um die sich die Hinterbliebenen im Todesfall kümmern müssen. Das Online-Abo der Zeitung muss genauso gekündigt werden wie der Netflix-Account oder das Konto beim Musikdienst Spotify – sonst laufen die Verträge entsprechend weiter und es entstehen weiterhin Kosten.

Welche gebührenpflichtige Online-Dienste genutzt werden, weiß niemand besser als der User, der sie für sich eingerichtet hat. Deshalb sollte jeder zu Lebzeiten eine entsprechende Liste führen und sie bei Veränderungen auch immer wieder aktualisieren. Die Angehörigen wissen dann im Ernstfall, welche Zahlungsverpflichtungen auf sie zukommen, denn im Grundsatz gilt: Alle im Internet geschlossenen Verträge gehen nach dem Tod auf den Erben über. Damit diese handeln können, benötigen sie neben den entsprechenden Webadressen und Services auch die Zugangsdaten wie Benutzernamen und Passwörter. Auch sie sollten deshalb in der Liste enthalten sein. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, wichtige Zugangsdaten entweder verschlüsselt auf einem USB-Stick oder mit einem sogenannten Passwort-Manager auf dem Rechner zu sichern. Mehr Tipps unter www.vz-nrw.de/digitale-daten 

Eine weitere Frage ist, wie im Todesfall mit den persönlichen Daten des Verstorbenen umgegangen werden soll? Was passiert mit seinen Mails im Posteingang? Soll seine Facebook-Seite erhalten und in eine Gedenkseite umgewandelt werden? Oder soll das Profil gelöscht werden? Auch hier ist wieder jeder User selbst gefragt, schon zu Lebzeitungen seinen Willen in Form eines "digitalen Testaments" schriftlich festzuhalten. Darin kann man zum Beispiel auch einen Verwalter bestimmen, der sich um das digitale Erbe kümmern soll. Dessen Aufgaben und Befugnisse sollten möglichst eindeutig definiert sein.

Es gibt bereits erste Firmen, die das "digitale Erbe" als Geschäftsfeld für sich entdeckt haben. Eine von ihnen ist das deutsche Unternehmen "Columba", das aktuell mit bundesweit knapp 1000 Bestattungshäusern  zusammenarbeitet. Die Firma bietet Hinterbliebenen ein sogenanntes Online-Schutzpaket an. Durch einen automatisierten Datenabgleich bekommen Angehörige laut einer Pressemitteilung "einen genauen Überblick über sämtliche Online-Verträge und -Mitgliedschaften des Verstorbenen - und können somit entscheiden, ob Columba diese auf sie übertragen oder direkt kündigen soll. Ermitteltes Guthaben wird an den erbberechtigten Hinterbliebenen übertragen."

Sonntag, 17.11.2019