Diakonie bietet Soforthilfe für Flut-Opfer an

von Manfred Rütten

Sonntag, 25.07.2021

Ein Notfallseelsorger läuft durch eine von den Sturzfluten zerstörte Straße in Bad Neuenahr.
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Schlamm, Schutt und Müll, der einmal Hausrat war: Ein Notfallseelsorger läuft durch eine von den Sturzfluten zerstörte Straße in Bad Neuenahr. (Foto: EKiR-Video / Marcel Kuß)

Wo das Wasser zurückgeht, werden die Schäden sichtbar, die das Unwetter in Teilen von NRW und Rheinland-Pfalz Mitte Juli angerichtet hat. Die privaten Verluste auszugleichen und die zerstörte Infrastruktur wieder aufzubauen, dürfte Milliarden kosten.

Bund und Länder haben bereits Gelder für den Wiederaufbau angekündigt, Kirchen, Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen rufen zu Spenden auf. Darunter ist zum Beispiel auch das „Aktionsbündnis Katastrophenhilfe Deutschland". Zu diesem haben sich die UNICEF, das Deutsche Rote Kreuz, Caritas International und die Diakonie Katastrophenhilfe zusammengeschlossen:

Spendenkonto: IBAN: DE65 100 400 600 100 400 600 bei der Commerzbank
Spendenstichwort / Verwendungszweck: Hochwasser Deutschland

Das Erzbistum Köln und das Erzbistum Paderborn stellen je 100.000 Euro Soforthilfe für in Not geratene Menschen zur Verfügung. Weitere 100.000 Euro hat die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe in Aussicht gestellt. Außerdem hat das Werk ein eigenes Spendenkonto eingerichtet: IBAN DE79 3506 0190 1014 1550 20 und dem Stichwort "Hochwasser-Hilfe". Dort waren bis Dienstagmittag (20.7.) bereits fünf Millionen Euro eingegangen.

Damit können diakonische Einrichtungen und Kirchengemeinden in vom Hochwasser betroffenen Gebieten pauschal Mittel beantragen (maximal 10.000 Euro), um diese vor Ort an Bedürftige unbürokratisch auszuzahlen. Dieses Handgeld soll vor allem den Menschen in den ersten Wochen nach dem Hochwasser helfen, die über keine Barmittel verfügen. Das Geld kann persönlich an die Betroffenen ausgezahlt werden. Lediglich Name und Adresse (wo bisher gelebt) müssen dokumentiert werden.

Auch die Aktion Lichtblicke e.V. der NRW-Lokalradios und der Kirchen in Nordrhein-Westfalen bittet um Spenden für die Flutopfer. Mit den eigehenden Geldern sollen Familien mit Kindern aus NRW unterstützt werden, die durch die Unwetter in eine existentiell bedrohliche Situation gekommen und schnell auf eine finanzielle Hilfe angewiesen sind. Mehr Infos und die Möglichkeit zur Online-Spende unter dem Stichwort „Unwetter-Hilfe“ gibt es hier: https://lichtblicke.de/unwetter-hilfe/ Ein Grundstein wurde bereits gelegt: Der FC Bayern München, der 1.FC Köln und die Telekom haben anlässlich eines Testspiels zur Vorbereitung auf die kommende Bundesliga-Saison einen Scheck in Höhe von 100.000 Euro an Lichtblicke e.V. übergeben. Am Dienstagabend (20.7.) wurde diese großzügige Spende noch deutlich überboten. Horst Eschler (82) aus Münster hat an die Unwetter-Hilfe der Aktion Lichtblicke eine Million Euro übergeben.

Wie schnell und vor allem wie einfach Privatleute Schäden an ihrem Hausrat bzw. ihrer Immobilie erstattet bekommen, hängt zunächst von ihrem Versicherungsschutz ab. Auf der Internetseite der HUK Coburg heißt es dazu: „Einige Elementarschäden sind von der Hausratversicherung abgedeckt, andere sind über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Manche Schadensursachen müssen explizit über einen Zusatzbaustein zur jeweiligen Police oder in einer eigenständigen Elementarversicherung für Hausrat und Wohngebäude versichert werden.“

Eine „normale“ Hausratversicherung springt in der Regel ein, wenn ein Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie bei Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch verursacht wurde. Nicht abgedeckt sind dagegen Schäden, die durch Naturgewalten wie Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinenabgang oder Schneedruck verursacht werden. Für diese sogenannten „Elementarschäden“ muss eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden – entweder als Teil der Hausrat- oder der Gebäudeversicherung.

Je nach geografischer Lage des Hauses oder der Wohnung können die zu zahlenden Prämien für eine solche Elementarschaden-Versicherung sehr teuer sein. Versicherer kennen vier Gefährdungsklassen, wobei Klasse 1 bedeutet: „Hochwasser tritt statistisch seltener als alle 200 Jahre auf.“ während Klasse 4 heißt: „Hochwasser tritt mindestens einmal in 10 Jahren auf.“

In der Vergangenheit wurden nicht versicherte Schäden an Hausrat und Gebäuden privater Eigentümer in der Regel durch staatlich aufgestellte Hilfefonds großzügig beglichen. Dieser Automatismus besteht so allerdings nicht mehr, wie die „Frankfurter Rundschau“ am 19.7.2021 berichtete: „Im Jahr 2017 jedoch beschlossen die Ministerpräsident:innen, staatliche Soforthilfen ab sofort nur noch an jene auszuzahlen, die sich entweder ohne Erfolg um ausreichenden Versicherungsschutz beworben hatten oder aber ein wirtschaftlich unzumutbares Versicherungsangebot ausschlagen mussten. Einige Bundesländer gingen zwei Jahre später noch einen Schritt weiter. 2019 nämlich beschloss beispielsweise die bayerische Landesregierung unter CSU-Ministerpräsident Markus Söder, Hochwasseropfern keine finanzielle Soforthilfe mehr zu gestatten. Die Bayern ließen also am 30. Juni 2019 ihre Richtlinie zur Gewährung von Nothilfen auslaufen und kündigten an, ab sofort nur noch Ausnahmen in Härtefällen zu gewähren.“

Wie das Blatt weiter schreibt, hat sich auch Nordrhein-Westfalen unter Ministerpräsident Armin Laschet dieser Linie angeschlossen. Was dies nun für die Entschädigung oder die Soforthilfe für die  Opfer der jüngsten Flutkatastrophe vom Juli 2021 bedeutet, ist unklar. Bleibt die NRW-Landesregierung dem 2019 eingeschlagenen Weg treu, dürfte es Entschädigungen für Überschwemmungsopfer nur noch in Ausnahmefällen geben. Doch weil gerade der Bundestagswahlkampf tobt, könnte Kanzlerkandidat Laschet auch zurückrudern und großzügig den Geldhahn öffnen.

Sonntag, 25.07.2021