Ehrenamt "Sitzwache": Warten auf den Tod
Sonntag, 24.06.2018
"Sitzwache" klingt nach einer netten Umschreibung für einen "Polizisten im Innendienst". Tatsächlich ist es die 1:1-Betreuung von handlungsunfähigen Personen z.B. in Krankenhäusern, Altenheimen oder Hospizen.
In der Regel muss eine Sitzwache ärztlich verordnet werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, den zu betreuenden Patienten vor Verletzungen zu schützen, Notfälle rechtzeitig zu erkennen und ihn in seinen Grundbedürfnissen zu unterstützen. Deshalb muss eine Sitzwache ständig Blickkontakt zu der zu beaufsichtigenden Person halten und darf ihren Platz bzw. das Zimmer während ihres Dienstes nicht verlassen. Sollte das dennoch nötig werden (z.B. wegen eines Gangs zur Toilette oder für eine Zigarettenpause), muss sich die Sitzwache von einer anderen Betreuungskraft ablösen lassen.
Eine besondere Form der Sitzwache ist die Begleitung sterbender Menschen durch ehrenamtliche Kräfte. Wohlfahrtsverbände wie Caritas und Diakonie, Hospizeinrichtungen aber auch manche Kirchengemeinden wie z.B. in Essen-Kettwig schulen und begleiten diese Ehrenamtlichen. So vorbereitet übernehmen sie für einige Stunden die Sitzwache am Bett des Sterbenden, vermitteln menschliche Nähe, singen, beten, erzählen oder halten einfach nur dessen Hand.
Auch das beste Krankenhaus, Altenheim oder Hospiz ist personell nicht so ausgestattet, dass sich dort eine Pflegekraft über längere Zeit auf nur einen Patienten konzentrieren könnte. Auch das macht die ehrenamtlichen Sitzwachen so wertvoll: Sie können Zeit und Zuwendung schenken und werden dabei nicht von anderen Verpflichtungen abgelenkt.