Ferienfreizeiten für Flüchtlingskinder
Sonntag, 12.07.2020
Mindestabstand, Hygieneregeln und weitere staatliche Auflagen wegen der Corona-Pandemie sorgen dafür, dass viele Ferienfreizeiten der Kirchen für Kinder und Jugendliche im Sommer nicht wie geplant stattfinden können. Fahrten ins Ausland müssen ausfallen.
Um so mehr Energie stecken evangelische und katholische Jugendverbände, Pfadfinderschaften und Kirchen derzeit in die Organisation von Ferien- und Freizeitaktivitäten vor Ort. Zwar müssen auch bei einer Stadtranderholung, im Zeltlager oder beim Kölner Ferienangebot „HöVi-Land“ die Corona-Auflagen beachtet werden, wodurch sich die Teilnehmerzahl gegenüber den Vorjahren verringern wird. Aber immerhin: Es gibt Angebote – vor allem für Kinder und Jugendliche aus armen Familien und engen Wohnverhältnissen, die nach monatelangem „Homeschooling“ besonders auf Ausgleich und Abwechslung angewiesen sind. Ein Angebot für eine besondere Zielgruppe kommt von der Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend (aej): Im Rahmen der Jugendverbandsarbeit mit jungen Geflüchteten organisiert sie z.B. im Evangelischen Kirchenkreis Vlotho Ferienangebote für Flüchtlingskinder.
Die Organisation von Kinder- und Jugendfreizeiten in Corona-Zeiten ist eine große Herausforderung – nicht zuletzt auch deshalb, weil in den 16 Bundesländern zum Teil recht unterschiedliche Anforderungen an solche Fahrten und die Teilnehmenden gestellt werden. Für Angebote innerhalb von NRW heißt das zum Beispiel: Die Veranstalter müssen ab 15 Teilnehmern Untergruppen von etwa zehn Kindern bilden. Innerhalb dieser Untergruppen muss der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden - wohl aber zu den Kindern anderer Untergruppen, etwa bei der Essensausgabe.
Diese „Abschottung“ und andere Hygieneregeln aufrecht zu halten, erfordert von den (oft ehrenamtlichen) Leitern der Ferienfreizeiten nicht nur Kraft und hohe Aufmerksamkeit. Auch die pädagogischen Konzepte, die stark auf Gemeinschaftserfahrung, Beziehungsarbeit und soziales Miteinander ausgerichtet sind, müssen an die neuen Corona-Bedingungen angepasst werden. Nach Angaben des NRW-Familienministeriums haben in den vergangenen Jahren jeweils rund 250.000 Kinder und Jugendliche an Ferienfreizeiten der verschiedenen Träger von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit teilgenommen. Hierzu zählen u.a. auch die kirchlichen Träger wie AEJ und BDKJ
Laut Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder und Jugendlicher das Recht „auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischem Leben sowie auf Spiel, Erholung und Freizeitbeschäftigung“.