Für Musikfreunde: Kirchen-Videos zum Mitsingen
Sonntag, 13.12.2020
Chöre und Gesangsvereine konnten Im Sommer kurz aufatmen: Weil die Covid-19-Fallzahlen relativ gering waren, durften sie unter Auflagen wieder proben. Doch der Gemeindegesang im Gottesdienst war und ist seit dem Ausbruch der Pandemie im März verboten.
Liturgisch ist das ein Schlag ins Kontor. Denn theologisch betrachtet ist der Gesang im Gottesdienst ein wichtiges Element der Gemeindebeteiligung und die Kirchenlieder ein ebenso wichtiger Teil der christlichen Verkündigung. Dass beides in Zeiten von Corona nicht zur Geltung kommen darf, ist für viele Christinnen und Christen schmerzhaft. Sie vermissen die vertrauten Choräle, das gemeinsame Singen während des Gottesdienstes.
Kreiskantor Klaus-Peter Pfeifer von der evangelischen Emmaus-Gemeinde in Willich hat das schon zu Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 erkannt – und sofort darauf reagiert. Er setzte sich im heimischen Musikzimmer ans Klavier, ließ die Kamera mitlaufen und intonierte aus dem Gesangbuch das Lied „Wer nur den lieben Gott lässt walten“. Am 22. März stellte er das Video bei YouTube online und lud die Gemeindeglieder zum Mitsingen ein.
Aus der spontanen Aktion wurde schnell ein regelmäßiges Angebot. Immer sonntags stellt Klaus-Peter Pfeifer seither ein neues Video mit einem neuen Lied ins Netz. Unter der Adresse https://emmaus-willich.de/musikalischer-sonntagsgruss sind inzwischen 40 solcher Beiträge abrufbar. Mal sitzt Pfeifer dabei allein am Klavier oder an der Orgel, mal singt er zusammen mit einer kleinen Schar von Sängerinnen und Sängern seiner Emmaus-Kantorei. Während der Sommermonate waren daneben auch andere Musiker an der Orgel zu hören.
Neben dem reinen Musikgenuss bietet sich für die User oft die Möglichkeit, die Lieder zu Hause mitzusingen. Für diesen Fall werden in den Videos die Liedtexte als Untertitel oder Laufband eingeblendet. Besonders beeindruckend ist ein Video vom Juni 2020 mit einem Online-Chorprojekt der evangelischen Emmaus-Gemeinde in Willich: 40 Sängerinnen und Sänger haben ihre jeweiligen Stimmen offenbar allein zu Hause eingesungen und sich dabei gleichzeitig gefilmt. Aus den dabei entstandenen Ton- und Videoaufnahmen wurde ein einziger Videoclip zusammengeschnitten. Der Text und die Musik des Stückes „Gottes Segen leite dich durch diese Zeit“ stammt ebenfalls aus der Feder von Kreiskantor Klaus-Peter Pfeifer.
Zusammen singen fördert nicht nur die Gemeinschaft, es ist auch gesund: Es verbessert die Körperhaltung, stärkt die Abwehrkräfte und bringt den Kreislauf in Schwung. Gerade beim chorischen Singen regulieren sich Puls und Atmung. Und: Singen (auch alleine) macht glücklich. Das haben verschiedene Studien gezeigt. Auf einer Internetseite des Bayrischen Rundfunks werden einige Ergebnisse daraus so zusammengefasst: „Beim Singen werden körpereigene Glückshormone ausgeschüttet. Endorphin, Serotonin, Dopamin und Adrenalin werden freigesetzt und verbessert damit unseren Gefühlszustand. Zeitgleich werden Stresshormone wie Cortisol und Adrenalin abgebaut. Schon nach dreißig Minuten Singen produziert unser Gehirn Oxytocin, das sogenannte Kuschelhormon oder Bindungshormon. Dieses wird auch bei der Geburt eines Kindes, beim Stillen oder beim Sex ausgeschüttet. Wir bauen beim Singen eine innige Beziehung zu den Mitmusikern auf. Deshalb ist Singen im Chor auch eine noch stärkere Wirkung auf unser Gemüt als das Singen alleine.“
Wegen der Corona-Pandemie und den derzeit hohen Infektionszahlen gelten im Hinblick auf Musik und Gesang folgende Regelungen in den evangelischen Kirchen in NRW : „In geschlossenen Räumen ist Gemeindegesang nicht erlaubt. Bei Freiluftgottesdiensten darf mit mindestens zwei Metern Abstand zu anderen Personen und mit Mund-Nasen-Bedeckung gesungen werden. Chorgesang und kirchenmusikalische Gestaltung durch Musikensembles und Bläserchöre (und in Weihnachtsgottesdiensten auch Krippenspiele) sind unter Einhaltung entsprechender Abstandsregelungen und in begrenzter Anzahl der Akteure möglich. (…) Konzerte sind unzulässig. Musikfeste und ähnliche Veranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt. Chorproben, die unter den Maßgaben der CoronaSchVO NRW gezielt für den Einsatz des Chores in Gottesdiensten stattfinden, sind erlaubt. Ebenso erlaubt sind Proben für Krippenspiele, die unter den geltenden Abstands- und Hygieneregeln stattfinden und in Gottesdiensten zur Aufführung kommen sollen.“ Noch mehr Infos unter https://news.ekir.de/inhalt/regelungen-in-vier-bundeslaendern/