Kirchenvorstandswahlen in NRW

von Christof Beckmann

Sonntag, 08.11.2015

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Plakatmotiv zur Wahl aus dem Erzbistum Paderborn

7,56 Millionen Katholiken in Nordrhein-Westfalen sind zu Kirchenvorstandswahlen aufgerufen. Die Pfarreien der Diözesen Aachen, Essen, Münster und Paderborn wählen ihre Verwaltungsvorstände am 7./8. November, im Erzbistum Köln am 14./15. November ...

INFO: Die Katholiken in Nordrhein-Westfalens sind zu Kirchenvorstandswahlen in ihren Gemeinden aufgerufen. Die Pfarreien der Diözesen Aachen, Essen, Münster und Paderborn wählen ihre Verwaltungsvorstände am Abend des 7.11. und am 8. November, diejenigen des Erzbistums Köln am 14. und 15. November. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab 18 Jahren, wählbar sind Kandidatinnen und Kandidaten ab 21 Jahren. Jeweils die Hälfte des Kirchenvorstands wird alle drei Jahre für eine Amtszeit von sechs Jahren neu gewählt. Die ausscheidenden Mitglieder bleiben so lange im Amt, bis die neu gewählten Mitglieder in das Amt eingeführt und verpflichtet worden sind. Rechtliche Grundlage sind die in den kirchlichen Amtsblättern veröffentlichten Wahlordnungen für die Wahl der Kirchenvorstände in den (Erz-)Bistümern.. Darüber hinaus sind die Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 (VermVerwG) zu beachten.

Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Als Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig, ist er verantwortlich für den Haushalt der Gemeinde, die Verabschiedung der Jahresrechnung, er entscheidet als Anstellungsträger der Gemeinde über Personalangelegenheiten und über die Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen in den Einrichtungen der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof). Damit unterstützt er die Kirche am Ort bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und caritativen Aufgaben. In der Regel besteht das Gremium aus dem Pfarrer (geborener Vorsitzender) oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde und den von den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern, deren Zahl je nach Größe der Pfarrei/Gemeinde variiert. Über Wahlmänner und Wahlfrauen entsenden die Kirchenvorstände auch Mitglieder für den Kirchensteuerrates des Bistums, der über den Haushalt der Diözese entscheidet. 

Sonntag, 08.11.2015