Kirchenvorstandswahlen in NRW
Sonntag, 08.11.2015
7,56 Millionen Katholiken in Nordrhein-Westfalen sind zu Kirchenvorstandswahlen aufgerufen. Die Pfarreien der Diözesen Aachen, Essen, Münster und Paderborn wählen ihre Verwaltungsvorstände am 7./8. November, im Erzbistum Köln am 14./15. November ...
INFO: Die Katholiken in Nordrhein-Westfalens sind zu Kirchenvorstandswahlen in ihren Gemeinden aufgerufen. Die Pfarreien der Diözesen Aachen, Essen, Münster und Paderborn wählen ihre Verwaltungsvorstände am Abend des 7.11. und am 8. November, diejenigen des Erzbistums Köln am 14. und 15. November. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab 18 Jahren, wählbar sind Kandidatinnen und Kandidaten ab 21 Jahren. Jeweils die Hälfte des Kirchenvorstands wird alle drei Jahre für eine Amtszeit von sechs Jahren neu gewählt. Die ausscheidenden Mitglieder bleiben so lange im Amt, bis die neu gewählten Mitglieder in das Amt eingeführt und verpflichtet worden sind. Rechtliche Grundlage sind die in den kirchlichen Amtsblättern veröffentlichten Wahlordnungen für die Wahl der Kirchenvorstände in den (Erz-)Bistümern.. Darüber hinaus sind die Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 (VermVerwG) zu beachten.
Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche
Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Als
Instrument der Mitbestimmung und Selbstverwaltung durch die Gemeindeglieder und
für die Vermögensverwaltung der Gemeinde zuständig, ist er verantwortlich für
den Haushalt der Gemeinde, die Verabschiedung der Jahresrechnung, er
entscheidet als Anstellungsträger der Gemeinde über Personalangelegenheiten und
über die Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen in den Einrichtungen
der Gemeinde (z. B. Kirche, Kindergarten, Pfarrheim oder Friedhof). Damit
unterstützt er die Kirche am Ort bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und
caritativen Aufgaben. In der Regel besteht das Gremium aus dem Pfarrer (geborener
Vorsitzender) oder dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde und den von
den wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählten Frauen und Männern, deren
Zahl je nach Größe der Pfarrei/Gemeinde variiert. Über Wahlmänner und
Wahlfrauen entsenden die Kirchenvorstände auch Mitglieder für den Kirchensteuerrates
des Bistums, der über den Haushalt der Diözese entscheidet.