Ökumene in M´gladbach: "Einer für alle"
Sonntag, 29.10.2017
Heute (29.10.) feiern evangelische und katholische Christen in Mönchengladbach einen gemeinsamen Gottesdienst. Es ist "einer für alle", denn die übrigen Gottesdienste beider Konfessionen in der Innenstadt fallen dafür aus
Die Ökumene sei in Mönchengladbach "sehr ausgeprägt", sagt Dr. Peter Blättler. Er ist Probst der katholischen Pfarre St. Vitus in Mönchengladbach. An zwei Tagen im Jahr zeige sich das Miteinander der beiden Konfessionen besonders deutlich: "Immer an dem Sonntag vor dem Reformationsfest besuchen die Katholiken in Mönchengladbach einen evangelischen Gottesdienst." Und am 2. Sonntag im Januar seien dann die evangelischen Christen zum Gegenbesuch ins Vitus-Münster eingeladen.
Die ökumenische Zusammenarbeit hat in Mönchengladbach Tradition. Um das bisher erreichte zu sichern und gemeinsame Ziele für die Zukunft zu formulieren, haben sich in der Vitusstadt evangelische und katholische Innenstadtgemeinden an einen Tisch gesetzt und ein "Ökumenische Erklärung" verfasst. Bei einem Freiluftgottesdienst am Himmelfahrtstag 2012 wurde diese Erklärung unter den Augen von mehr als 500 Gottesdienstbesuchern feierlich unterzeichnet und gesiegelt.
In der Erklärung heißt es u.a.: "Ökumene hat ein immer größeres Zusammenwachsen der Kirchen in ihrer Vielfalt zum Ziel. Ökumene ist notwendiger Bestandteil der Gemeindearbeit. Ökumene sucht nach Möglichkeiten der Beteiligung an den großen Festen der jeweils anderen Kirchen". Ein Satz, der in der Erklärung ebenfalls schriftlich festgehalten wurde, lässt besonders aufhorchen: "Ökumene hat eine Vision: die volle Abendmahlsgemeinschaft der Kirchen".
Dass es die noch immer nicht gibt, stört auch Probst Dr. Peter Blättler. Mit Blick auf die vielen christlichen Paare, die in konfessionsverschiedenen Ehen miteinander verbunden sind, sagt er: "Da haben die offiziellen Kirchen eine Bringschuld. Es kann nicht sein, dass Menschen miteinander kirchlich verheiratet sind und am Tisch des Herrn dann getrennt sitzen müssen. Das ist ein Unding, fast ein Skandal. Wenn man ins Evangelium guckt, in die Frohe Botschaft, müssen wir Kirchen uns da ganz, ganz dringend bewegen."
Bisher hat sich in dieser kirchenrechtlichen Frage allerdings nichts verändert: Weite Teile der evangelischen Kirche sind der Auffassung, dass Christus selbst an den "Tisch des Herrn" einlädt. Deshalb sind hier grundsätzlich alle Getauften zum Abendmahl zugelassen – auch katholische Christen. Die römisch-katholische Kirche erlaubt ihren Gläubigen jedoch nicht, an Abendmahlsfeiern anderer Kirchen teilzunehmen. Grund dafür ist das katholische Amtsverständnis, dem zufolge nur ein vom zuständigen (katholischen) Bischof geweihter (männlicher) Priester das Sakrament des Abendmahls gültig spenden kann.
In manchen anderen Punkten haben sich beide Konfessionen aber auch angenähert. In Nordrhein-Westfalen z.B. haben die evangelischen Landeskirchen und einige katholische Bistümer in diesem Jahr schon gemeinsame Erklärungen unterzeichnet und darin ihre Gemeinden zu mehr Zusammenarbeit ermutigt. Und erst kürzlich haben die Kirchen den Weg freigemacht für einen konfessionsübergreifenden Religionsunterricht in NRW.
Das Bistum Münster meldete am 1.9.2017 auf seiner Internetseite: "Präses Annette Kurschus (Evangelische Kirche von Westfalen), Präses Manfred Rekowski (Rheinische Landeskirche), Landessuperintendent Dietmar Arends (Lippische Landeskirche) sowie die Bischöfe Dr. Helmut Dieser (Aachen), Dr. Felix Genn (Münster), Dr. Franz-Josef Overbeck (Essen) und Erzbischof Hans-Josef Becker (Paderborn) haben eine entsprechende Vereinbarungen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht unterzeichnet. Ab dem Schuljahr 2018/19 wird dieses Unterrichtsmodell in Nordrhein-Westfalen an den Grundschulen und in der Sekundarstufe 1 möglich sein."