Ökumenisches Gedenken an die "Unbedachten"
Sonntag, 25.11.2018
An jedem dritten Dienstag eines Monats erinnern die Kölner Kirchen in einem ökumenischen Gedenkgottesdienst an Menschen, die durch das Ordnungsamt der Stadt Köln ohne Trauerfeier bestattet worden sind.
Das regelmäßige Gedenken an die sogenannten "Unbedachten" wurde in Köln 2006 eingeführt. Pro Jahr zählt das städtische Ordnungsamt etwa 300 Todesfälle, bei denen es keine Hinterbliebenen gibt und die deshalb ohne Trauerfeier beigesetzt werden. Die Stadt übernimmt in diesen Fällen die Bestattungskosten, allerdings nur für ein anonymes Urnengrab ohne Gedenkstein. Die Namen der Verstorbenen gibt das Amt an die Kirchen weiter. Sie werden dort handschriftlich in einem Gedenkbuch festgehalten und während des monatlichen Gedenkgottesdienstes feierlich verlesen.
Im zu Ende gehenden Jahr wurde das Gedenkbuch in der katholischen Basilika St. Aposteln am Neumarkt aufbewahrt. Hier fanden monatlich auch die entsprechenden Gedenkfeiern statt. Am 20. November 2018 wurde das Buch in einer feierlichen "Translatio" in die evangelische Antoniterkirche überführt, wo es für die kommenden zwölf Monate aufbewahrt und weitergeführt wird. Auch die ökumenischen Gedenkfeiern werden in dieser Zeit in der Antoniterkirche stattfinden.
Der frühere Kölner Pfarrer Dr. Bertold Höcker erklärt das gemeinsame Gedenken an die unbedacht Verstorbenen so: "Theologisch vollendet der Bestattungsgottesdienst den Taufgottesdienst. Und niemand, der auf Erden in der Taufe einen Namen bekommen hat, soll vergessen werden. In der Bibel heißt es: »Es wird vor Gott ein Buch geschrieben mit allen denen, die er liebt«. Und darum kann ein Christ niemals ohne Trauerfeier beerdigt werden."
Nach christlichem Glauben kann der durch die Taufe begründete Bund zwischen Gott und einem Menschen niemals zerbrechen. Im biblischen Buch Jesaja (Kap.43, Vers 1) spricht Gott: "Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst. Ich habe dich bei deinem Namen gerufen, du bist mein". Gottesdienste für "Unbedachte" werden deshalb auch in vielen anderen NRW-Städten gefeiert – u.a. in Bonn, Dortmund, Essen, Duisburg, Euskirchen, Hagen, Bochum und Herne.
Laut einer Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V. vom Februar 2018 kommt es bei schätzungsweise 10% der jährlich rund 900.000 Sterbefälle in Deutschland zu einer Bestattung durch die zuständigen städtischen Ämter: "Zu unterscheiden sind Bestattungen durch das Ordnungsamt (z. B. wenn keine totenfürsorgeverpflichteten Angehörige zu ermitteln sind) und Bestattungen, bei denen das Sozialamt ganz oder teilweise Kosten übernimmt."
Letzteres ist der Fall, wenn zwar Hinterbliebene ermittelt werden können, sie aber nicht über ausreichend Geld für die Bestattung verfügen. Dazu heißt es in der Pressemitteilung weiter: "Mit der Streichung des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen im Jahre 2004 hat der Gesetzgeber die Verantwortung für die finanzielle Absicherung einer Bestattung ausschließlich der persönlichen Vorsorge des Einzelnen oder den bestattungspflichtigen Angehörigen übertragen." Für Hartz-IV-Bezieher, Niedriglohnempfänger oder Senioren mit kleiner Rente bedeutet eine Bestattung oft genug eine finanzielle Herausforderung, an der sie scheitern.