Presbyteramt: Gemeinde leiten in schwieriger Zeit
Sonntag, 06.02.2022
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) beherbergt unter ihrem Dach 20 Landeskirchen mit insgesamt 13.200 Gemeinden. Diese werden geleitet von über 100.000 ehrenamtlichen Presbyter*innen, die von den Gemeindemitgliedern per Wahl bestimmt werden.
Das Wort "Presbyterium“ stammt aus dem Griechischen, der Begriff "Presbyter“ wird mit "Ältester“ oder "Vorsteher“ übersetzt. In den evangelischen Landeskirchen von Westfalen und im Rheinland ist damit das leitende Gremium einer Kirchengemeinde gemeint. In der Lippischen Landeskirche heißt das Presbyterium "Kirchenvorstand“. Das Presbyterium besteht – neben dem Pfarrer / der Pfarrerin – aus Ehrenamtlichen, die alle vier Jahre von den Gemeindegliedern gewählt werden. Als Gemeindeleitung ist das Presbyterium verantwortlich für die Verkündigung des Wortes Gottes und den gesamten Dienst der Gemeinde. Es wählt die Pfarrerinnen und Pfarrer der Gemeinde aus, verwaltet die Kirchengemeinde und entscheidet bei der Aufstellung des Haushaltes auch über die Verwendung der Kirchensteuern.
Die Größe eines Presbyteriums richtet sich nach der Zahl der Gemeindemitglieder, wenn größere Gemeinden in Bezirke gegliedert sind, hat man oft Bezirkspresbyterien eingerichtet. Die Männer und Frauen im Presbyterium spezialisieren sich in der Regel auf bestimmte Aufgabengebiete (z.B. Kindergarten, Jugendarbeit, Bauangelegenheiten oder Friedhofsfragen) - verantwortet aber wird alles gemeinsam. Zum oder zur Vorsitzenden des Presbyteriums wird oft ein Pfarrer gewählt, oder eine Pfarrerin. Das ist aber keineswegs zwingend. Da die Pfarrer/innen "nur“ Mitglieder im Presbyterium sind, kann man deren Rolle nicht als "Arbeitgeber" oder als "Dienstaufsicht" beschreiben, "Laien" und Theologen sind im Presbyterium auf "gedeihliche Zusammenarbeit" angewiesen. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Mehrheit der Stimmen. Der Pfarrer / die Pfarrerin ist "geborenes“ Mitglied - also automatisch im Presbyterium, hat aber auch nur eine Stimme.
Wäre die evangelische Kirche eine politische Partei, dann würde man ihren Aufbau wohl "basisdemokratisch" nennen. Alle 20 evangelischen Landeskirchen, die es in Deutschland gibt, sind "von unten nach oben" aufgebaut – im Kirchendeutsch heißt das "presbyterial-synodale Ordnung". Basis der evangelischen Kirchen sind die Gemeinden vor Ort, die jeweils von einem Presbyterium geleitet werden. Aus diesen örtlichen Gemeindeleitungen werden Mitglieder in die nächst höhere Verwaltungsebene entsandt – in die so genannte Kreissynode. Analog zum Presbyterium ist eine Kreissynode zuständig für die gemeinsamen Belange aller Kirchengemeinden einer Region, die zusammen den sog. Kirchenkreis bilden. Abgeordnete der Kreissynoden wiederum bilden den Großteil des höchsten und wichtigsten Leitungsgremiums einer Landeskirche – der Landessynode.
Das Presbyteramt ist ein Ehrenamt - Honorar oder Bezahlung gibt es dafür also nicht. Trotzdem engagieren sich in den 1.199 evangelischen Gemeinden der rheinischen; der westfälischen und der lippischen Landeskirche insgesamt 13.531 Männer und Frauen als Presbyter bzw. Kirchenvorstände (Stand 2020). Die Amtszeit eines Presbyters/in beträgt in den drei og. evangelischen Landeskirchen vier Jahre. Die nächsten Presbyteriumswahlen finden 2024 statt.