Schuldnerberatung: Mehr Fälle wegen Corona
Sonntag, 23.08.2020
Die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie haben vor allem die getroffen, die schon vor der Krise nicht auf Rosen gebettet waren: Mini-Jobber und Beschäftige im Niedriglohnsektor zum Beispiel verloren große Teile oder sogar ihr gesamtes Einkommen.
Davon betroffen waren u.a. Beschäftigte in der Gastronomie und in der Eventbranche, aber auch im Bereich Gebäudereinigung oder Hilfskräfte an Schulen oder KiTas. Aufgrund der wochenlangen Schließung sämtlicher Bildungseinrichtungen, Restaurants, Kneipen usw. wurde vielen der dort Beschäftigten gekündigt, andere wurden auf Kurzarbeit gesetzt – was ebenfalls erhebliche Gehaltseinbußen mit sich brachte.
Gleichzeitig liefen aber die normalen Lebenshaltungskosten für Miete und Strom in gleicher Höhe weiter. Familien mit Kindern mussten spürbar mehr für Lebensmittel ausgeben, da ihre Kinder nicht mehr wie zuvor in der Schule oder in der KiTa versorgt wurden. Die Hamsterkäufe in den ersten Wochen der Pandemie verschärften dieses Problem noch, da die Discountware schnell vergriffen und nur noch teure Markenprodukte zu bekommen waren. Ein Ausweichen auf die Lebensmittelausgaben der Tafeln war nicht möglich, weil die vielerorts ihren Dienst ebenfalls einstellen mussten.
Die Bundesregierung handelte schnell und verabschiedete ein sogenanntes „Kündigungsmoratorium“. Vereinfacht gesagt darf Mietern, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 Corona bedingt mit ihrer Mietzahlung in Rückstand geraten, von der Vermieterseite nicht deswegen gekündigt werden. Der Mieter muss dabei z.B. durch Verdienstbescheinigungen oder Erklärungen des Arbeitgebers nachweisen, dass seine Einkommensverluste und damit die Zahlungsverzögerung bei der Miete tatsächlich durch die Corona-Krise verursacht wurden.
Ähnliche Regelungen gab es auch zum Zahlungsaufschub bei Verbraucherdarlehensverträgen und existenzsichernden Verträgen wie z. B. über Telefon, Strom und Gas. Sämtliche Erleichterungen sind allerdings zum 1. Juli 2020 ausgelaufen, das heißt, die gestundeten Beträge müssen jetzt Zug um Zug bezahlt werden. Das könnte Alleinerziehende, aber auch Familien und Selbstständige, die bisher einigermaßen über die Runden gekommen sind, am Ende überfordern.
Für Familien mit Kindern gab der Bundestag eine Einmalzahlung von 300 Euro pro Kind frei. Dieser „Kinderbonus“ wird für alle Kinder, für die im September 2020 Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt im September 2020 in Höhe von 200 Euro und im Oktober 2020 in Höhe von 100 Euro.
Die NRW-Lokalradios haben zusammen mit Caritas und Diakonie im Rahmen ihrer gemeinsamen Aktion Lichtblicke e.V. eine eigene Corona-Hilfe eingerichtet. Familien mit Kindern, die wegen der Pandemie in finanzielle Not geraten sind, können hier selbst Anträge auf Unterstützung stellen. Die Lichtblicke-Coronahilfe startete am 25. März und verzeichnete bis Mitte August 2020 einen Spendeneingang von 459.846 Euro. Der Spendenbeirat hat im gleichen Zeitraum 278 Corona-Anträge beraten und dafür 383.197,35 Euro an hilfebedürftige Familien ausgeschüttet - darunter sind auch 32 institutionelle Förderungen (z.B. Lebensmittelausgaben) mit einer Fördersumme von 61.725 Euro.