Staat zahlt Corona-Auszeit für Familien
Sonntag, 07.08.2022
Schulen und Kindergärten geschlossen, die Kontakte zu Spielkameraden eingeschränkt, die Eltern in Kurzarbeit oder im Homeoffice – die Corona-Pandemie hat vor allem Familien mit Kindern in den vergangenen zwei Jahren viel abverlangt.
Das gewohnte Familienleben war für viele zum Teil wochenlang auf den Kopf gestellt: Die Kinder mussten zu Hause bleiben, wurden im Homeschooling unterrichtet, auch die Betreuung im Kindergarten oder in der Offenen Ganztagsschule fiel aus. Entsprechend stark war auch die Belastung für viele Eltern, die neben ihrem Job nun auch noch als Ersatzlehrer gefragt waren und Mühe hatten, Beruf und Familie noch unter einen Hut zu bekommen. Beengte Wohnverhältnisse und mangelhafte Ausstattung mit digitalen Endgeräten erschwerten die Situation vor allem für arme Familien zusätzlich.
Das Bundesfamilienministerium hat darauf reagiert und im September 2021 das Programm „Corona-Auszeit für Familien“ aufgelegt. Es ermöglicht Familien mit kleineren Einkommen oder mit einem behinderten Familienangehörigen einen kostengünstigen Urlaub in gemeinnützigen Familienerholungseinrichtungen wie z.B. Jugendherbergen oder Familienfreizeithäusern. Das Angebot läuft noch bis 31. Dezember 2022 und hat einen Etat von 50 Mio. Euro.
Familien, die sich für das Angebot interessieren, sollten im ersten Schritt für sich prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Corona-Auszeit erfüllen. Welche das sind, kann man hier nachlesen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann man unter 123 Domizilen zwischen Bodensee, Nord- und Ostseeküste sein Urlaubsziel aussuchen und kontaktieren. Eine Deutschland-Karte mit allen Angeboten hilft bei der Suche. Sind zum gewünschten Termin noch Kapazitäten frei, erhalten die Familien z.B. von der Jugendherberge oder dem Familienfreizeithaus das sogenannte Corona-Auszeit-Formular. Das muss die Familie ausfüllen und zurücksenden, damit die Einrichtung prüfen kann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend kann dann die Unterkunft fest gebucht werden.
Möglich sind maximal sieben zusammenhängende Übernachtungen. Nur 10% der Übernachtungs- und Verpflegungskosten muss die Familie selber tragen. 90% übernimmt das Bundesfamilienministerium. Kosten für An- und Abreise sowie ggf. Kurtaxe kommen oben drauf.
Mehr Infos gibt es hier und natürlich beim Bundesfamilienministerium