Wuppertaler Friedhof: ein Areal, drei Weltreligionen
Sonntag, 04.09.2016
Ein Verein, dem alle Wuppertaler Moscheen angehören, plant derzeit den bundesweit ersten Friedhof in muslimischer Trägerschaft. Er soll auf einem Areal der evangelischen Kirche errichtet werden, auf dem es auch christliche und jüdische Grabstätten gibt.
Das insgesamt 190.000 Quadratmeter große Gelände gehört dem Evangelischen Gemeindeverband Elberfeld. Weil die Kirche selbst nicht die gesamte Fläche als Friedhof braucht, hat sie 2008 einen ungenutzten Teil von 25.000 Quadratmeter Größe an die jüdische Kultusgemeinde verschenkt. Der hier entstandene jüdische Friedhof verfügt über einen eigenen Zugang und eine eigene Trauerhalle. In einem zweiten Schritt hat der Gemeindeverband nun zugesagt, weitere 19.000 Quadratmeter seines Geländes an einen muslimischen Verein zu verkaufen, der darauf einen muslimischen Friedhof errichten möchte.
Für die Superintendentin des Evangelischen Kirchenkreises Wuppertal, Ilka Federschmidt, ist das Anliegen der muslimischen Gemeinschaft nicht nur verständlich, sondern durchaus begrüßenswert. Es zeige, dass die Wuppertaler Muslime sich in der Stadt beheimatet fühlen und ihre Angehörigen deshalb auch hier bestatten wollen. Diese Einstellung ist nicht unbedingt selbstverständlich. Obwohl es deutschlandweit inzwischen über 100 muslimische Gräberfelder gibt, veranlassen die Angehörigen muslimischer Verstorbener sehr oft immer noch eine Überführung ihrer Toten, um sie in ihren Herkunftsländern zu bestatten.
Nach deutschem Recht dürfen Friedhöfe nur von Kommunen, Kirchen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts – wie etwa der jüdischen Kultusgemeinde - betrieben werden. Änderungen im NRW-Bestattungsgesetz machen es nun möglich, dass ein Vereinszusammenschluss aller Wuppertaler Moscheegemeinden die Trägerschaft für einen eigenen Friedhof übernehmen darf. Die Eröffnung des muslimischen Gräberfeldes ist für Mitte 2018 geplant. Das Areal des Evangelischen Gemeindeverbandes Elberfeld an der Krummacherstraße in Wuppertal wird dann den Angehörigen dreier Weltreligionen eine letzte Ruhestätte bieten.
Weil Christen, Juden und Muslime jeweils eigene Bestattungsriten und –vorschriften haben, wird es keine Vermischung der Grabstätten geben. Die jeweiligen Flächen befinden sich zwar auf demselben Gelände, sind aber klar voneinander abgegrenzt und unterliegen nur der Verantwortung der jeweils dafür zuständigen Religionsgemeinschaft. Mehr zum Thema lesen Sie in einem Artikel der "Wuppertaler Rundschau" vom 11. August 2016.