Zeitzeuge: Verteidiger im Majdanek-Prozess erzählt
Sonntag, 22.01.2017
Nach 474 Verhandlungstagen verkündeten die Richter am Düsseldorfer Landgericht im Juni 1981 die Urteile im sogenannten Majdanek-Prozess. Die 15 Angeklagten kamen vergleichsweise glimpflich davon: Es gab fünf Freisprüche und nur einmal lebenslänglich.
Das Konzentrationslager Majdanek, das von den Nationalsozialisten offiziell unter dem Namen KZ Lublin geführt wurde, war neben Auschwitz, Treblinka und Sobibor ein weiteres Vernichtungslager der Deutschen auf polnischem Boden. Mindestens 78.000 Häftlinge – darunter bis zu 60.000 Juden - wurden dort ermordet, ehe das KZ am 23. Juli 1944 von Soldaten der vorrückenden Roten Armee befreit wurde. Erst ab dem 26. November 1975, also 30 Jahre nach Ende des 2. Weltkriegs, wurde 15 ehemaligen SS-Angehörigen und Aufsehern des KZ (darunter auch Frauen) in Düsseldorf der Prozess gemacht.
Das Gericht hörte dazu rund 350 Zeugen, unternahm fast 25 Auslandsreisen und arbeitete sich durch 20.000 Seiten Vorvernehmungsakten. Nach sechs Jahren Verhandlung wurden am 30. Juni 1981 die Urteile gesprochen. Die Angeklagte Hermine Braunsteiner-Ryan, Aufseherin im KZ Majdanek, wurde als einzige zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie wurde 1996 begnadigt und starb drei Jahre später im Alter von 79 Jahren in Bochum. Sieben Angeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen 3,5 und 12 Jahren verurteilt, fünf wurden freigesprochen, zwei weitere waren verhandlungsunfähig geworden.
Im In- und Ausland wurde der Prozess seinerzeit aufmerksam verfolgt und die schließlich gesprochenen Urteile von vielen Seiten als zu milde kritisiert. Auch die Richter selbst waren mit dem Ausgang des Verfahrens nicht zufrieden, doch sie hatten der damaligen Gesetzeslage zu folgen. Die verlangte – so beschreibt es ein Artikel in der Zeitung DIE WELT vom Juli 2015 - "für eine Verurteilung wegen Mordes oder Beihilfe zum Mord konkrete Beteiligung an Einzeltaten. (…) Das änderte sich erst vor wenigen Jahren im Zuge des langjährigen Verfahrens gegen John Demjanjuk, einen ukrainischen Hilfswärter im Vernichtungslager Sobibor. Nach dieser neuen Rechtsauffassung gilt die Anwesenheit in einem Vernichtungslager als Teil der Wachmannschaft als Unterstützung des Massenmordes – also als hinreichend für den Vorwurf der Beihilfe zum Mord."
Der frühere Rechtsanwalt Dieter Hanschel hat im Majdanek-Prozess mitgewirkt: Er war vom Gericht als Pflichtverteidiger für einen der Angeklagten bestellt worden und konnte für ihn einen Freispruch erwirken. Rückblickend sagt er heute: "Ich würde nicht sagen, dass ich persönlich hinterher eine Art von Genugtuung (…) über den Freispruch empfunden habe." Gerade in diesem Prozess sei es für ihn immer wichtig gewesen, "dass ich als Verteidiger mich nicht identifiziere mit demjenigen, den ich verteidige. Sonden es war klar, dass ich eine distanzierte Position habe. Ich muss verteidigen, deshalb bin ich nicht der Angeklagte, sondern ich muss durchaus eine eigenständige Position haben und auch vertreten, sonst kann ich nicht richtig verteidigen."
Auf Einladung der Gesellschaft für Christliche-Jüdische Zusammenarbeit in Krefeld erzählt Dieter Hanschel am Donnerstag, 26. Januar 2017, ab 19 Uhr im Jüdischen Gemeindezentrum (Wiedstr. 17 in Krefeld) über seine Erinnerungen an den langen Prozess und seine persönlichen emotionalen Erfahrungen im Umgang mit Opfern und Zeugen. Der Eintritt zur Veranstaltung in Kooperation mit der Jüdischen Gemeinde Krefeld und der Volkshochschule Krefeld kostet 6 Euro. Begleitend zu Vortrag und Diskussion wird die Ausstellung "35 Jahre nach dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf im Majdanek-Prozess vom 30. Juni 1981" des Landgerichts Düsseldorf (unterstützt vom Düsseldorfer AnwaltVerein e.V.) gezeigt.