Zur NRW-Landtagswahl ins ev. Gemeindehaus
Sonntag, 14.05.2017
Am 14. Mai 2017 entscheiden in Nordrhein-Westfalen gut 13 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung des nächsten Landtages. Von 8 bis 18 Uhr sind dazu im ganzen Land rund 18.000 Wahllokale geöffnet.
Viele davon sind in kirchlichen Einrichtungen untergebracht, etwa in Kindergärten. Im Wittener Stadtteil Rüdinghausen dient das Evangelische Gemeindehaus als Wahllokal. Die Stadt nutzt das Gebäude schon seit Jahren immer wieder für die Stimmabgabe, weil es einerseits sehr zentral liegt und zum Anderen, weil es barrierefrei ist. Damit können auch alte und behinderte Menschen den Weg zur Wahlurne problemlos meistern.
Für die diesjährige Landtagswahl stimmberechtigt sind alle, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens 16 Tagen in Nordrhein-Westfalen wohnen. Jede/r Wahlberechtigte hat zwei Stimmen: Mit der sogenannten Erststimme entscheidet man sich für einen der Wahlkreiskandidaten. Der oder diejenige mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis zieht direkt in den Landtag ein. Weil es in NRW 128 Wahlkreise gibt, werden per Erststimme also 128 Landtagsabgeordnete bestimmt.
Mit der sogenannten Zweitstimme wählt man eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet über das Kräfteverhältnis der Parteien im Landtag (Größe der jeweiligen Fraktion) - und damit auch darüber, welche Partei oder Parteien am Ende die künftige Regierung stellen können. Eine Legislaturperiode dauert in NRW fünf Jahre. Die nächste Landtagswahl im bevölkerungsreichsten Bundesland findet also voraussichtlich im Jahr 2022 statt.
Wer für seine Wahlentscheidung am 14. Mai noch Orientierung braucht, kann unter www.wahl-o-mat.de herausfinden, welche Partei den eigenen Überzeugungen und Standpunkten am nächsten steht. Die Internetseite ist ein Angebot der Bundeszentrale für politische Bildung.